Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung in Höchst im Odenwald

Wer einen Nachlass verwaltet, haftet für die Sorgfalt der Verwertung. Eine dokumentierte Bewertung ist dafür die Grundlage — und gegenüber den Erben der Nachweis, dass nicht unter Wert veräußert wurde.

Für Objekte in 64739 Höchst im Odenwald ist der Gutachterausschuss des Landkreis Odenwaldkreis zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Nachlassbewertung zum Stichtag
  • Bewertung mehrerer Objekte
  • Dokumentation für die Erben
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