Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung in Horb am Neckar

Wer einen Nachlass verwaltet, haftet für die Sorgfalt der Verwertung. Eine dokumentierte Bewertung ist dafür die Grundlage — und gegenüber den Erben der Nachweis, dass nicht unter Wert veräußert wurde.

Für Objekte in 72160 Horb am Neckar ist der Gutachterausschuss des Landkreis Freudenstadt zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Nachlassbewertung zum Stichtag
  • Bewertung mehrerer Objekte
  • Dokumentation für die Erben
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