Steuerberatung in Reifferscheid, Kaltenborn, Wershofen u.a.
Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.
Für Objekte in 53520 Reifferscheid, Kaltenborn, Wershofen u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Vulkaneifel zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Nachweis nach § 198 BewG
- Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
- Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
In der Umgebung
