Steuerberatung in Vinningen, Trulben, Ruppertsweiler u.a.
Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.
Für Objekte in 66957 Vinningen, Trulben, Ruppertsweiler u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Südwestpfalz zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Nachweis nach § 198 BewG
- Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
- Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
In der Umgebung
