Steuerberatung in Steinbach, Weitersweiler, Bennhausen, Mörsfeld, Würzweiler, Ruppertsecken u.a.

Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.

Für Objekte in 67808 Steinbach, Weitersweiler, Bennhausen, Mörsfeld, Würzweiler, Ruppertsecken u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Donnersbergkreis zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Nachweis nach § 198 BewG
  • Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
  • Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
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