Steuerberatung in Neufraunhofen
Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.
Für Objekte in 84181 Neufraunhofen ist der Gutachterausschuss des Landkreis Landshut zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Nachweis nach § 198 BewG
- Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
- Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
In der Umgebung
