Steuerberatung in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.

Für Objekte in 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Neumarkt i.d. OPf. zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Nachweis nach § 198 BewG
  • Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
  • Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
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