Steuerberatung in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.
Für Objekte in 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Neumarkt i.d. OPf. zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Nachweis nach § 198 BewG
- Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
- Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
In der Umgebung
