Steuerberatung in Weiden in der OPf., Theisseil

Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.

Für Objekte in 92637 Weiden in der OPf., Theisseil ist der Gutachterausschuss des Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Nachweis nach § 198 BewG
  • Restnutzungsdauer nach § 7 EStG
  • Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude
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