Verkehrswertgutachten für Finanzierung und Beleihung in Fintel, Lauenbrück u.a.

Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.

Rechtsgrundlage
§ 16 PfandBG
Adressat
Kreditinstitut
Zuständig
Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 27389 Fintel, Lauenbrück u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Verkehrswertgutachten

Finanzierung und Beleihung in der Umgebung