Verkehrswertgutachten für Gerichtliche Verfahren in Fintel, Lauenbrück u.a.
Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.
- Rechtsgrundlage
- § 404 ZPO
- Adressat
- Gericht, Verfahrensbeteiligte
- Zuständig
- Landkreis Rotenburg (Wümme)
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 27389 Fintel, Lauenbrück u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Verkehrswertgutachten
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
Gerichtliche Verfahren in der Umgebung
