Gewerbeimmobilie in Wildenbungert, Gondershausen, Nörtershausen u.a.

Gewerbeimmobilie bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Gewerbeobjekte werden über den Ertrag bewertet. Mietvertragslaufzeiten, Bonität des Mieters und Drittverwendungsfähigkeit bestimmen das Risiko und damit den Zins. Eine schlechte Drittverwendungsfähigkeit senkt den Wert unabhängig vom laufenden Mietertrag.

Für Objekte in 56283 Wildenbungert, Gondershausen, Nörtershausen u.a. und im übrigen Landkreis Mayen-Koblenz. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Wildenbungert, Gondershausen, Nörtershausen u.a.