Mehrfamilienhaus in Wildenbungert, Gondershausen, Nörtershausen u.a.

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.

Für Objekte in 56283 Wildenbungert, Gondershausen, Nörtershausen u.a. und im übrigen Landkreis Mayen-Koblenz. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Wildenbungert, Gondershausen, Nörtershausen u.a.