Eigentumswohnung in Burgkirchen an der Alz

Eigentumswohnung bewerten — Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV.

Wohnungen sind untereinander vergleichbar, deshalb trägt hier der Vergleichswert. Entscheidend sind echte Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Angebotspreise aus Portalen. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und die Instandhaltungsrücklage gehen in die Bewertung ein.

Für Objekte in 84508 Burgkirchen an der Alz und im übrigen Landkreis Altötting. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Burgkirchen an der Alz