Mehrfamilienhaus in Burgkirchen an der Alz
Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.
Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.
Für Objekte in 84508 Burgkirchen an der Alz und im übrigen Landkreis Altötting. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Burgkirchen an der AlzWofür Sie es brauchen
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Für die Bank und den Beleihungswert.
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