Mehrfamilienhaus in Garching an der Alz

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.

Für Objekte in 84518 Garching an der Alz und im übrigen Landkreis Altötting. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

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