Einfamilienhaus im Landkreis Landshut
Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.
Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar.
Orte im Landkreis Landshut
- Neufahrn i. NB
- Bayerbach bei Ergoldsbach
- Obersüßbach
- Weihmichl
- Adlkofen
- Eching
- Neufraunhofen
- Vilsheim
- Weng
- Wurmsham
