Mehrfamilienhaus im Landkreis Mayen-Koblenz

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert.

Orte im Landkreis Mayen-Koblenz

Anfrage stellen