Einfamilienhaus im Landkreis Neuwied
Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.
Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar.
Orte im Landkreis Neuwied
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- Neuwied
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- Melsbach
- Niederbreitbach
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