Grundstück im Landkreis Neuwied
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.
Orte im Landkreis Neuwied
- Bad Hönningen
- Neustadt (Wied)
- Dierdorf
- Puderbach
- Neuwied
- Neuwied
- Rengsdorf
- Melsbach
- Niederbreitbach
- Rheinbrohl
