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AfA im Jahr

Der Abschreibungssatz hängt am Baujahr: 2 %, 2,5 % oder — für Neubauten ab 2023 — degressiv. Eine gutachterlich belegte kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG hebt den Satz darüber hinaus.

€

Ohne Grund und Boden — der wird nicht abgeschrieben.

Jahre

Optional. Nur mit Gutachten ansetzbar — hier zum Vergleich.

Wohin dürfen wir das Ergebnis schicken?