Erbbauzins
Beim Erbbaurecht bleibt das Grundstück beim Eigentümer und wird verzinst. Über die Restlaufzeit summiert sich der Zins zu einem Barwert, der den Wert des Erbbaurechts ebenso prägt wie die Entschädigung bei Heimfall.
Beim Erbbaurecht bleibt das Grundstück beim Eigentümer und wird verzinst. Über die Restlaufzeit summiert sich der Zins zu einem Barwert, der den Wert des Erbbaurechts ebenso prägt wie die Entschädigung bei Heimfall.