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Zugewinnausgleich-Rechner

Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten nach §§ 1373 ff. BGB, das Anfangsvermögen auf den Kaufkraftstand am Stichtag hochgerechnet. Die Hälfte des Überschusses ist die Ausgleichsforderung.

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Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Immobilie zum Verkehrswert.

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Ohne Anpassung wäre die bloße Geldentwertung ein ausgleichspflichtiger Zugewinn.

Wohin dürfen wir das Ergebnis schicken?