Zugewinnausgleich-Rechner
Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten nach §§ 1373 ff. BGB, das Anfangsvermögen auf den Kaufkraftstand am Stichtag hochgerechnet. Die Hälfte des Überschusses ist die Ausgleichsforderung.
Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten nach §§ 1373 ff. BGB, das Anfangsvermögen auf den Kaufkraftstand am Stichtag hochgerechnet. Die Hälfte des Überschusses ist die Ausgleichsforderung.