Erben und Erbengemeinschaften in Löcknitz, Rothenklempenow

Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.

Für Objekte in 17321 Löcknitz, Rothenklempenow ist der Gutachterausschuss des Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
  • Stichtagsbewertung zum Todestag
  • Aufteilung unter Miterben
Anfrage stellen

In der Umgebung