Erben und Erbengemeinschaften in Uckerland, Groß Luckow, Schönhausen
Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.
Für Objekte in 17337 Uckerland, Groß Luckow, Schönhausen ist der Gutachterausschuss des Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
- Stichtagsbewertung zum Todestag
- Aufteilung unter Miterben
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