Steuerwert prüfen
Das Finanzamt bewertet geerbte und geschenkte Immobilien typisiert — und liegt damit oft über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt Ihnen, den niedrigeren Wert nachzuweisen. Der Nachweis ist ein Gutachten. Dieser Rechner beziffert, was er Ihnen sparen würde.
