Steuerwert prüfen

Das Finanzamt bewertet geerbte und geschenkte Immobilien typisiert — und liegt damit oft über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt Ihnen, den niedrigeren Wert nachzuweisen. Der Nachweis ist ein Gutachten. Dieser Rechner beziffert, was er Ihnen sparen würde.

Der Bedarfswert aus dem Feststellungsbescheid.

Ihre Einschätzung — genau das würde das Gutachten belegen.

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