Abschreibung erhöhen

Der Fiskus schreibt Wohngebäude pauschal über 50 Jahre ab. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen — und damit jedes Jahr mehr abzuschreiben. Der Nachweis dafür ist ein Gutachten.

Nur das Gebäude, ohne Grund und Boden — der wird nicht abgeschrieben.

%

Optional. Ohne Angabe wird mit 42 % gerechnet.

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