Abschreibung erhöhen
Der Fiskus schreibt Wohngebäude pauschal über 50 Jahre ab. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen — und damit jedes Jahr mehr abzuschreiben. Der Nachweis dafür ist ein Gutachten.
Der Fiskus schreibt Wohngebäude pauschal über 50 Jahre ab. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen — und damit jedes Jahr mehr abzuschreiben. Der Nachweis dafür ist ein Gutachten.