Wohnfläche berechnen

Nach § 4 WoFlV zählt eine Fläche ab zwei Metern Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht; Balkone in der Regel zu einem Viertel. Der Unterschied zur gemessenen Fläche ist oft erheblich.

Zählt zur Hälfte.

Zählt gar nicht.

%

In der Regel 25 %, höchstens 50 %.

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