Wohnfläche berechnen
Nach § 4 WoFlV zählt eine Fläche ab zwei Metern Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht; Balkone in der Regel zu einem Viertel. Der Unterschied zur gemessenen Fläche ist oft erheblich.
Nach § 4 WoFlV zählt eine Fläche ab zwei Metern Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht; Balkone in der Regel zu einem Viertel. Der Unterschied zur gemessenen Fläche ist oft erheblich.