Bedarfswert

§§ 176 ff. BewG

Für Erbschaft- und Schenkungsteuer bewertet das Finanzamt Grundbesitz typisiert. Das Ergebnis liegt häufig über dem Verkehrswert. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — durch Gutachten.

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