Verkehrswertgutachten
§ 194 BauGB
Es dokumentiert Objekt, Verfahrenswahl, Datengrundlage und Herleitung so, dass die Rechnung von Dritten nachvollzogen werden kann — die Form, die vor Gericht und Finanzamt trägt.
Frage dazu stellenWeitere Begriffe
§ 194 BauGB
Es dokumentiert Objekt, Verfahrenswahl, Datengrundlage und Herleitung so, dass die Rechnung von Dritten nachvollzogen werden kann — die Form, die vor Gericht und Finanzamt trägt.
Frage dazu stellenWeitere Begriffe