Verkehrswert

§ 194 BauGB

Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen wäre — ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er ist der Wertbegriff, auf den sich Gerichte, Finanzämter und Banken beziehen.

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