Restnutzungsdauer

§ 4 ImmoWertV

Sie ergibt sich aus Gesamtnutzungsdauer, Alter und Modernisierungen. Steuerlich erlaubt eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eine höhere Abschreibung — dafür verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten.

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