Sachwertfaktor
§ 39 ImmoWertV
Der vorläufige Sachwert wird mit einem vom Gutachterausschuss abgeleiteten Faktor an den örtlichen Markt angepasst. Ohne ihn ist ein Sachwert eine Rechnung, kein Marktwert.
Frage dazu stellenWeitere Begriffe
§ 39 ImmoWertV
Der vorläufige Sachwert wird mit einem vom Gutachterausschuss abgeleiteten Faktor an den örtlichen Markt angepasst. Ohne ihn ist ein Sachwert eine Rechnung, kein Marktwert.
Frage dazu stellenWeitere Begriffe