Zugewinnausgleich
§ 1373 BGB
Die Immobilie geht mit ihrem Wert zum Stichtag ein. Weil beide Seiten gegenläufige Interessen haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung.
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§ 1373 BGB
Die Immobilie geht mit ihrem Wert zum Stichtag ein. Weil beide Seiten gegenläufige Interessen haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung.
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