Bodenrichtwert

§ 196 BauGB

Der Gutachterausschuss ermittelt ihn aus der Kaufpreissammlung für ein Gebiet und ein fiktives Grundstück in durchschnittlichem Zuschnitt. Weicht das eigene Grundstück davon ab, muss der Wert angepasst werden.

Frage dazu stellen

Weitere Begriffe